FAQs
Häufig gestellte Fragen
Über uns
FAQs
Hier finden Sie viele Antworten auf häufig gestelle Fragen rund um die Übersetzungen
beim Übersetzungsbüro LUND Languages
Preise
Unsere Preise richten sich nach Art der Übersetzung und auch nach der jeweiligen Sprachkombination. Wir berechnen nach Anzahl der Wörter und in Deutschland auch nach Anzahl der so genannten Normzeilen. Normzeilen bestehen aus 55 Anschlägen (Buchstaben und Leerzeichen). Einen groben Richtwert finden Sie unter Preise.
Da wir überwiegend mit Übersetzerinnen und Übersetzern in den Ländern, in denen die Sprache gesprochen wird, zusammenarbeiten, richtet sich der Preis auch nach den Lebenshaltungskosten vor Ort.
Normalerweise bekommen unsere Kundinnen und Kunden nach Erhalt der Übersetzung eine Rechnung zugestellt, die sie innerhalb von 14 Tagen begleichen müssen. Bei größeren Aufträgen von neuen Kundinnen und Kunden ist ein Teilbetrag per Vorkasse zu leisten. Privatkunden, die ihre übersetzten Dokumente persönlich bei uns abholen, können auch in bar bezahlen.
Ein konkretes Angebot machen wir Ihnen erst, wenn wir den zu übersetzenden Text selbst gesehen haben. Denn nur so können wir den Schwierigkeitsgrad und die genaue Anschlags- oder Wortzahl ermitteln.
Die auf der Website vom Übersetzungsbüro www.lund-languages.com angegebenen Preise enthalten nicht die Mehrwertsteuer, da wir oft mit Firmenkunden zusammenarbeiten. Es fällt also zusätzlich die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer an. Erhalten Sie von uns ein individuelles Angebot auf Ihre Übersetzungsanfrage, so müssen Sie ebenfalls die Mehrwertsteuer noch hinzurechnen. Darauf wird in unseren Angeboten stets hingewiesen.
Zeitraum
Sobald wir das zu übersetzende Dokument vorliegen haben, können wir Ihnen in der Regel innerhalb eines Werktages einen individuellen Kostenvoranschlag für eine Übersetzung erstellen. Erhalten wir Ihre Übersetzungsanfrage am Wochenende oder am späten Nachmittag, werden wir sie am nächsten Werktag direkt bearbeiten.
Auch wenn es sich nur um einen kurzen Text handelt, ist es meist schwierig, Ihre Übersetzung am gleichen Tag zu bearbeiten. Denn normalerweise sind die Übersetzerinnen und Übersetzer mit anderen Texten beschäftigt, die ebenfalls fristgerecht abgegeben werden müssen. Je früher wir Ihre Anfrage erhalten, desto besser können wir die termingenaue Übersetzung erstellen.
Es hängt immer davon ab, wie lang der Text ist und wie viele Aufträge unsere Übersetzerinnen und Übersetzer gerade bearbeiten. Gerne können Sie uns Ihren gewünschten Termin nennen und wir werden Ihnen mitteilen, ob wir die Übersetzung an diesem Datum liefern können. In der Regel gehen wir von einem Übersetzungsvolumen von etwa 1 500 Wörtern pro Tag aus. Hinzu kommt die Zeit für Projektorganisation und Korrekturlesen.
Datenaustausch
Grundsätzlich gibt es viele Möglichkeiten, uns Ihren Text zukommen zu lassen. Am einfachsten ist es sicherlich, ihn als E-Mail-Anhang an uns zu senden oder über unseres sicheres Anfrageformular auf unserer Website hochzuladen. Nach besonderer Absprache ist es möglich, uns persönlich eine Kopie vorbeizubringen. Bitte beachten Sie, dass wir mit editierbaren Dateien (z. B. Textdateien) besser und schneller arbeiten können als etwa mit PDFs, deren Text nicht bearbeitet werden kann.
Gerne können Sie Ihre Dokumente persönlich bei uns vorbeibringen oder abholen. Wir sind werktags zwischen 9 und 17 Uhr in unseren Büros am Kölner Sachsenring für Sie da. Es ist nötig, dass Sie vorher kurz bei uns anrufen.
Wir können Ihnen für sehr große Dateien eine Upload-Möglichkeit auf unserem Server schaffen. Große Dateien können Sie auch für uns auf Ihrem FTP-Server hinterlegen. Es gibt auch Internetdienste, über die ein Austausch umfangreicher Texte möglich ist (z.B. www.wetransfer.com).
Sie können Ihre Übersetzung auf dem gleichen Weg bekommen, wie Sie den Ausgangstext auch an uns geschickt haben. Entweder als E-Mail-Anhang (doc, docx, xlsx, txt, ppt, html, pdf und ähnliche) oder als Download von unserem Server oder als Upload auf Ihren Server.
Natürlich gehen wir mit Ihren Daten vertraulich um und werden Sie nicht an unberechtigte Dritte weitergeben. Ausschließlich unsere Übersetzerinnen und Übersetzer und die koordinierenden Mitarbeiter haben Einblick in Ihre Dokumente. Die Verschwiegenheit haben wir auch in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) dokumentiert.
Sprachen
Grundsätzlich können Sie bei uns alle gängigen Sprachen und Sprachkombinationen übersetzen lassen, da wir ein breit gefächertes Netz an professionellen Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern beschäftigen. Europäische Amtssprachen, amerikanisches Englisch und viele asiatische Sprachen sind für uns kein Problem. Aber auch für alle anderen Sprachkombinationen lohnt es sich, bei uns nachzufragen. Viele der von uns angebotenen Sprachen finden Sie unter Leistungen/Sprachen.
Wir arbeiten ausschließlich mit ausgebildeten Übersetzerinnen und Übersetzern und Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern zusammen. Die Übersetzerinnen und Übersetzer sind zudem mit Fachgebiet vertraut, welches Sie anfragen.
Dienstleistungen
Wir haben sehr viel Erfahrung in der Übersetzung einer Website. Falls möglich, senden Sie uns den Text der Website bitte in editierbarer Form. Etwa als Word-Datei.
Möchten Sie nur einzelne Abschnitte Ihres Dokuments übersetzen lassen, so müssen Sie uns genaue Angaben darüber machen, was übersetzt werden soll. Dann ist es kein Problem, dass wir uns auf diese Abschnitte beschränken.
Wir arbeiten wir seit vielen Jahren mit qualifizierten Grafikerinnen und Grafikern Hand in Hand. Gerne übernehmen wir die Gestaltung oder den Satz für Ihre Broschüren, Buchprojekte und sonstigen Printmedien.
Ja, unser Übersetzungsbüro stellt auch Dolmetscherinnen und Dolmetscher zur Verfügung. Wir können sowohl Konsekutiv- als auch Simultan-Dolmetschen anbieten.
Gerne können Sie an uns eine Anfrage für Übersetzerinnen und Übersetzer jeder Sprachkombination richten. Wir werden versuchen, Ihnen eine Übersetzerin oder einen Übersetzer zur Verfügung zu stellen, die oder der in Ihrem Haus an dem Projekt mitarbeitet. Je früher Sie uns kontaktieren, desto größer ist die Chance, dass unsere Übersetzerinnen und Übersetzer für den gewünschten Zeitraum noch Kapazitäten frei haben.
Grundsätzlich können wir durch unser Netzwerk professioneller Übersetzerinnen und Übersetzer Texte aller Art bearbeiten. Selbst in der Übersetzung von Filmskripts haben wir Erfahrung. Fachübersetzungen für Industrie und Handel können wir ebenso kompetent bearbeiten wie beglaubigte Übersetzungen von Zeugnissen und Bewerbungsschreiben sowie allgemeine Texte. Marketing, Medizin, Technik und Recht – wir beschäftigen Übersetzerinnen und Übersetzer mit Kenntnissen in vielen Fachgebieten.
Gerne übersetzen wir Websites, Powerpoint-Präsentationen oder Flyer, die wir Ihnen bei Bedarf in dem gewünschten Format zukommen lassen. Als Übersetzungsbüro und Verlag unter einem Dach arbeiten wir mit vielen Grafikerinnen und Grafikern, Setzerinnen und Setzern sowie Programmiererinnen und Programmierern zusammen, die selbst umfangreiche Projekte kompetent und schnell bearbeiten.
Das können wir. Wir haben muttersprachliche Lektorinnen und Lektoren nicht nur für die englische Sprache.
Beglaubigte Übersetzung
Beglaubigte Übersetzungen werden von Urkunden und Dokumenten benötigt. Die Beglaubigung sagt aus, dass der übersetzte Text mit dem Original übereinstimmt. Beglaubigungen werden im Normalfall von Zeugnissen, Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden und von vielen anderen offiziellen Dokumenten verlangt, wenn sie einem Amt vorgelegt werden müssen.
Wenn Sie Ihr Dokument oder eine Urkunde übersetzen lassen wollen und die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original nachgewiesen werden muss, dann dürfen nur vereidigte Übersetzerinnen und Übersetzer daran arbeiten. Wir benötigen von Ihnen das Original oder eine beglaubigte Kopie. Unsere Übersetzer erstellen Ihnen das Dokument in der gewünschten Sprache. Durch einen Stempel bescheinigen die Übersetzerinnen und Übersetzer die Übereinstimmung des Textes. Sie müssen also selber keine weitere Beglaubigung anfordern. Wenn Sie die Übersetzung für eine Behörde im Ausland benötigen, sollten Sie sicherheitshalber jedoch noch einmal nachfragen, ob eine sogenannte Apostille notwendig ist.
Ja, beglaubigte Übersetzungen dürfen ausschließlich von staatlich vereidigten Übersetzern angefertigt werden und sind daher teurer. Wir berechnen für beglaubigte Übersetzungen in der Regel 2,00 Euro pro Normzeile (55 Anschläge) zuzüglich Mehrwertsteuer. Darin enthalten sind alle Kosten, es fallen also keine zusätzlichen Beglaubigungsgebühren an.
Beglaubigte Übersetzungen dürfen ausschließlich staatlich vereidigte Übersetzerinnen und Übersetzer anfertigen.
Wir beglaubigen ausschließlich Dokumente, die von unseren eigenen Übersetzern angefertigt wurden.
Für Übersetzerinnen und Übersetzer
Wir freuen uns immer über gut ausgebildete Übersetzerinnen und Übersetzer. Schicken Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit Zeugnissen, Probeübersetzung und Preisvorstellungen per E-Mail zu. Bitte beachten Sie, dass wir sehr strenge Auswahlkriterien haben und einschlägige Berufserfahrungen voraussetzen.