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AGBs

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

AGBs

§ 1 Geltungsbereich

Wir erbringen unsere Angebote und Leistungen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von der Auftraggeberin oder vom Auftraggeber mit Erteilung des Auftrages anerkannt. Die Geltung anderer Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, soweit wir diesen nicht schriftlich zugestimmt haben.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der LUND Verlagsgesellschaft mbH (LUND Languages) (Übersetzer) und der Kundin oder dem Kunden (Auftraggeber). Sie gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung, also auch für künftige Aufträge. Kundinnen und Kunden sind sowohl die juristischen als auch die natürlichen Personen.

 

§ 2 Abweichende Vereinbarungen

Abweichungen, Änderungen oder Nebenvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Übersetzer. Dies gilt ebenfalls für Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

§ 3 Auftragserteilung, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt per E-Mail, Fax, Postversand oder telefonisch. Ausführungsmängel oder Verzögerungen, die sich aus einer unklaren, unrichtigen oder unvollständigen Auftragserteilung ergeben, gehen zulasten des Auftraggebers.
  2. Der Auftraggeber unterliegt umfassenden Mitwirkungspflichten. Bei der Auftragserteilung sind vom Auftraggeber Zielsprache, Fachgebiet und Verwendungszweck des Textes, besondere Terminologiewünsche sowie besondere Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform (äußeres Erscheinungsbild der Übersetzung, Speicherung auf bestimmten Speichermedien und Ähnliches) anzugeben. Bei komplizierten Fachübersetzungen ist der Auftraggeber verpflichtet, bei der Klärung der entsprechenden Fachbegriffe und weiterer Fach- und Formatfragen mitzuwirken (Ansprechpartner). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer vor Anfertigung der Druckversion einen Abzug zu Korrekturzwecken zukommen zu lassen.
  3. Begleitendes Informationsmaterial und Unterlagen, die zur Anfertigung der Übersetzung erforderlich sind, sind dem Übersetzer vom Auftraggeber unaufgefordert bei Auftragserteilung zu übergeben. Sollte das übergebene Informationsmaterial nicht ausreichend sein, kann der Übersetzer weiteres themenspezifisches Informationsmaterial beim Auftraggeber anfordern.
  4. Fehler und Verzögerungen, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Pflichten ergeben, gehen zulasten des Auftraggebers.

§ 4 Auftragsausführung, Lieferfristen

  1. Die Übersetzung wird vollständig, gemäß den grammatikalischen Regeln sowie in Übereinstimmung mit dem Textsinn und dem Verwendungszweck der Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen zu Informationszwecken angefertigt. Sind informatorisches Begleitmaterial oder besondere Anweisungen vom Auftraggeber nicht übermittelt worden, werden Fachausdrücke in allgemein üblicher und allgemein verständlicher Form übersetzt. Eine stilistische Überarbeitung ist nicht Gegenstand der Übersetzungsleistung. Der Auftraggeber erhält die Übersetzung in der vereinbarten Form.
  2. Ergibt sich die Bedeutung eines Wortes bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen nur aus dem inhaltlichen Zusammenhang des Textes, gehen Übersetzungsfehler zulasten des Auftraggebers, wenn dieser das zur Anfertigung der Übersetzung erforderliche begleitende Informationsmaterial dem Übersetzer nicht ausgehändigt hat.
  3. Der Übersetzer kann sich zur Auftragsausführung Dritter bedienen.
  4. Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Termine sein, die nicht verbindlich zugesichert sind.
  5. Der Versand der Übersetzung erfolgt nach den Wünschen des Auftraggebers per E-Mail, Fax oder Post. Für Schäden, die auf dem Transportweg entstehen, haftet der Übersetzer nicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Übersetzer den Eingang der Übersetzung durch eine kurze Mitteilung anzuzeigen.

§ 5 Angebot und Preise

  1. Alle Angebote und Preise sind freibleibend.
  2. Sie können ohne gesonderte Mitteilung den tatsächlichen Gegebenheiten und dem veränderten Aufwand angepasst werden.
  3. Die Preise gelten in Euro, sofern keine andere Währung vereinbart wurde. Alle in unseren Angeboten genannten Preise sind Nettopreise und gelten zzgl. MwSt.
  4. Zahlungsziele, Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
  5. Besondere Leistungen bedingen einen Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet.

§ 6 Mängelbeseitigung, Haftung

  1. Mängel sind dem Übersetzer schriftlich anzuzeigen. Der angezeigte Mangel ist konkret zu bezeichnen (substantiierte Bezeichnung). Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 2 Wochen nach Übersendung der Übersetzung anzuzeigen. Zur Erhaltung der Rechte des Auftraggebers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
  2. Der Übersetzer ist berechtigt und verpflichtet, angezeigte Mängel der Übersetzung zu beseitigen. Der Auftraggeber kann dem Übersetzer eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen und die Fristsetzung mit der Erklärung verbinden, dass er die Beseitigung nach dem Ablauf der Frist ablehne. Nach dem Ablauf der Frist ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.
  3. Eine Haftung für Mängel, die auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beruhen oder durch fehlerhafte, unvollständige, terminologisch falsche oder schlecht lesbare Übersetzungsvorlagen verursacht worden sind, besteht nicht.
  4. Die Haftung ist in jedem Fall auf den typischer Weise eintretenden, vorhersehbaren Schaden begrenzt und beschränkt sich auf die Höhe des Betrages des Auftragsvolumens der Übersetzung oder der jeweiligen anderen Arbeit. Der Übersetzer haftet nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 7 Haftung für Dritte, Dritthaftung

  1. Der Übersetzer haftet nicht für von Dritten verursachte Mängel und Schäden.
  2. Ein Rückgriff des Auftraggebers auf den Übersetzer zur Geltendmachung der Schadensersatzansprüche Dritter (Nichtvertragspartner) ist ausgeschlossen.

§ 8 Höhere Gewalt, Kündigung

  1. Der Übersetzer haftet nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Netzausfälle, nicht durch eine regelmäßige Anti-Viren-Überprüfung feststellbare Computerviren, Verkehrsstörungen u.a.) zurückzuführen sind. Der Übersetzer hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur Ausführung des Auftrages zu verlangen. Schadensersatzansprüche scheiden in diesem Fall aus.
  2. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Erstellung der Übersetzung nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Kündigt der Auftraggeber, so ist der Übersetzer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum des Übersetzers.
  2. Der Auftraggeber erwirbt das Nutzungsrecht an der Übersetzung mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung.

§ 10 Urheberrecht

  1. Der Übersetzer ist Inhaber des Urheberrechts an der Übersetzung.
  2. Der Auftraggeber stellt den Übersetzer von urheberrechtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund der Übersetzung – auch von Dritten – an den Übersetzer gestellt werden könnten.

§ 11 Datenschutz

Der Übersetzer verpflichtet sich, über den Inhalt der zu übersetzenden Dokumente, über das ihm aus Anlass des Auftrages überlassene Informationsmaterial sowie über alle ihm in Zusammenhang mit dem Geschäftsverhältnis bekannt gewordenen Tatsachen Stillschweigen zu bewahren. Die Zusammenarbeit mit ebenfalls der Geheimhaltungspflicht unterliegenden Mitarbeitern stellt keine Verletzung dieser Pflicht dar.

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Änderungen, Wirksamkeit

  1. Für das Auftragsverhältnis sowie alle sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Köln, Deutschland.
  3. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber anlässlich einer erneuten Auftragserteilung bekannt gegeben.
  4. Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

 

Stand: September 2023